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KAG
Am 1. Januar 2007 ist das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) in Kraft getreten, welches in der Schweiz erstmalig die Möglichkeit eröffnet, die Tätigkeit der Verwaltung ausländischer kollektiver Kapitalanlagen der Überwachung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu unterwerfen.
Die Compass Asset Management war die erste schweizerische Gesellschaft, die von der FINMA mit Beschluss vom 22. Februar 2007 die Bewilligung nach diesem Gesetz erhielt. Diese Bewilligung erlaubt es der Compass AM, die Verwaltung von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen zu übernehmen.
Die Überwachung durch die FINMA bedeutet für uns:
- Verpflichtung zur Dokumentierung der Entscheidungsprozesse
- Trennung der Funktionen
- Doppelbesetzung der Rollen (Vertretungsperson)
- Compliance und interne Audits
- Externe Audits durch eine nach Maßgabe der Standards der FINMA qualifizierte Revisionsgesellschaft (in unserem Fall Price Waterhouse Coopers)
Die Revision stellt sicher, dass:
- die Vorschriften zur Rechnungslegung und zur Geldwäschebekämpfung eingehalten werden
- die Richtlinien der FINMA zur Unternehmensstruktur eingehalten und die vorgeschriebenen Arbeitsverfahren stets angewendet werden
Der Revisor muss der FINMA etwaige Unregelmäßigkeiten umgehend melden.